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HOMOLOGATION

HOMOLOGATION

VON KOMPONENTEN, SYSTEMEN & GESAMTFAHRZEUGEN

Gesetzliche Bestimmungen werden bei der serienmäßigen Zulassung von Fahrzeugen und Inverkehrbringung von Fahrzeugteilen immer komplexer.

​

Als Entwicklungs-Dienstleister legen wir deshalb bereits in der frühen Konzept-Phase z.B. 

  • Styling

  • Crash-Sicherheit

  • Fußgängerschutz-Bestimmungen und

  • Fahrgast-Ergonomie

von Bauteilen, Systemen und Gesamtfahrzeuge nach den entsprechenden gesetzlichen Richtlinien aus.

​

Durch die Simulation der Fahrzeugsicherheit, verwendet unser multidisziplinäres CAE-Team verschiedene Solver, um verschiedene Lastfälle in den unterschiedlichen Bereichen der passiven Sicherheit zu simulieren.
Fokus ist hier die Entwicklung in den Bereichen Strukturcrash, Fußgängerschutz, Low Speed Crash und Insassenschutz.

So unterstützen und begleiten wir Hersteller bis zur Genehmigung auf z.B.
 

  • Nationaler Ebene:

    • ABE § 22 StVZO Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

    • ABE §21 / §19 StVZO Vollgutachten/ Betriebserlaubnis für Fahrzeuge

 

  • Internationaler Ebene:

    • EU – Einzelgenehmigung nach Artikel 44 VO (EU) 2018/858

    • EU – Kleinseriengenehmigung Artikel 41 in Verbindung mit Anhang II, Teil I Anlage 1 der VO (EU) 2018/858).

 

  • Compliance mit:

    • USA – FMVSS

    • China – CCC

    • Golfstaaten – GCC
       

und wickeln diese auch in Kooperation mit nationalen und internationalen Technischen Diensten ab.

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